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Ratgeber

Die 9 ADR-Klassen im Überblick

Jeder Gefahrgutstoff gehört zu einer der neun ADR-Klassen. Die Klasse bestimmt Kennzeichnung, Ausrüstung und Vorschriften. Hier der Überblick, mit Schwerpunkt auf den Klassen, die wir täglich fahren.

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Die Klassen 1 bis 9

Klasse 1 – Explosive Stoffe

Sprengstoffe und Munition. Hohe Auflagen, transportieren wir nicht.

Klasse 2 – Gase

Verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase, brennbar oder nicht.

Klasse 3 – Entzündbare Flüssigkeiten

Lösemittel, Kraftstoffe, viele Chemikalien. Eine unserer Kernklassen.

Klasse 4 – Entzündbare Feststoffe

Selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden.

Klasse 5 – Oxidierende Stoffe

Oxidatoren und organische Peroxide.

Klasse 6 – Giftige Stoffe

Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe.

Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

Strenge Sondervorschriften, transportieren wir nicht.

Klasse 8 – Ätzende Stoffe

Säuren und Laugen, oft im gummierten Tank. Unsere Kernnische.

Klasse 9 – Verschiedene

Sonstige gefährliche Stoffe, zum Beispiel umweltgefährdend.

Unser Schwerpunkt: Klasse 8 und Klasse 3

Wir konzentrieren uns auf Klasse 8, ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure, Natronlauge und viele Koagulanten, und auf Klasse 3, entzündbare Flüssigkeiten. Klasse 8 in Verpackungsgruppe II und III ist der Kern unseres Geschäfts, meist in gummierten Tankfahrzeugen, weil diese Stoffe Stahl angreifen.

Klasse 1 (explosiv) und Klasse 7 (radioaktiv) übernehmen wir nicht. Weitere verpackte Klassen arrangieren wir auf Anfrage. Nennen Sie uns UN-Nummer und Verpackungsgruppe, dann sagen wir Ihnen sofort, ob es unsere Relation ist.

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