Wie Gefahrgut korrekt gekennzeichnet wird, von Versandstück bis Tankfahrzeug, verständlich erklärt.
Gefahrgut versenden →Gefahrgut wird auf mehreren Ebenen gekennzeichnet: am einzelnen Versandstück, an der Umverpackung, am Container und am Fahrzeug. Jede Ebene hat eigene Vorgaben nach ADR, und wer versendet, ist für die richtige Kennzeichnung mitverantwortlich.
Am Versandstück stehen die UN-Nummer (zum Beispiel UN 3264) und der oder die Gefahrzettel. Gefahrzettel sind die auf der Spitze stehenden Quadrate mit dem Symbol der jeweiligen Klasse, etwa das Symbol für ätzende Stoffe der Klasse 8. Kommen mehrere Gefahren zusammen, werden mehrere Zettel angebracht.
Am Tankfahrzeug und am Großcontainer kommen Placards (großformatige Gefahrzettel) und die orange Warntafel hinzu. Die orange Warntafel trägt oben die Gefahrnummer (Kemler-Zahl) und unten die UN-Nummer. Die Kemler-Zahl 80 steht zum Beispiel für einen ätzenden Stoff, X vor der Zahl bedeutet, dass der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert.
Die orange Tafel muss zur tatsächlichen Ladung passen. Wir prüfen Kemler-Zahl und UN-Nummer gegen das Sicherheitsdatenblatt.
Ein Stoff kann mehrere Gefahren tragen. Wir stellen sicher, dass alle Gefahrzettel angebracht sind.
Tank, Container und Versandstück haben unterschiedliche Vorgaben. Der Frachtführer setzt sie um, wir koordinieren.
Beförderungspapier, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt müssen übereinstimmen. Genau das prüfen wir vor der Buchung.
Ein Gefahrzettel ist die kleinere Kennzeichnung am Versandstück, ein Placard die großformatige Version am Fahrzeug oder Container. Motiv und Bedeutung sind gleich.
Die obere Zahl beschreibt die Art der Gefahr. 80 steht für einen ätzenden Stoff. Ein vorangestelltes X bedeutet, dass der Stoff nicht mit Wasser in Berührung kommen darf.
Verantwortlich sind mehrere Beteiligte, unter anderem Absender und Beförderer. Wir koordinieren, damit Kennzeichnung, Papiere und Ladung zusammenpassen.