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Ratgeber

Die 9 ADR-Klassen im Überblick

Jeder Gefahrgutstoff gehört zu einer der neun ADR-Klassen. Die Klasse bestimmt Kennzeichnung, Ausrüstung und Vorschriften. Hier der Überblick, mit Schwerpunkt auf den Klassen, die wir täglich fahren.

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Kurzfakten

Die neun ADR-Gefahrgutklassen im Überblick, mit Schwerpunkt auf Klasse 8 Säuren und Klasse 3 entzündbaren Flüssigkeiten.

Die Klassen 1 bis 9

Klasse 1 – Explosive Stoffe

Sprengstoffe und Munition. Hohe Auflagen, transportieren wir nicht.

Klasse 2 – Gase

Verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase, brennbar oder nicht.

Klasse 3 – Entzündbare Flüssigkeiten

Lösemittel, Kraftstoffe, viele Chemikalien. Eine unserer Kernklassen.

Klasse 4 – Entzündbare Feststoffe

Selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden.

Klasse 5 – Oxidierende Stoffe

Oxidatoren und organische Peroxide.

Klasse 6 – Giftige Stoffe

Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe.

Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

Strenge Sondervorschriften, transportieren wir nicht.

Klasse 8 – Ätzende Stoffe

Säuren und Laugen, oft im gummierten Tank. Unsere Kernnische.

Klasse 9 – Verschiedene

Sonstige gefährliche Stoffe, zum Beispiel umweltgefährdend.

Unser Schwerpunkt: Klasse 8 und Klasse 3

Wir konzentrieren uns auf Klasse 8, ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure, Natronlauge und viele Koagulanten, und auf Klasse 3, entzündbare Flüssigkeiten. Klasse 8 in Verpackungsgruppe II und III ist der Kern unseres Geschäfts, meist in gummierten Tankfahrzeugen, weil diese Stoffe Stahl angreifen.

Klasse 1 (explosiv) und Klasse 7 (radioaktiv) übernehmen wir nicht. Weitere verpackte Klassen arrangieren wir auf Anfrage. Nennen Sie uns UN-Nummer und Verpackungsgruppe, dann sagen wir Ihnen sofort, ob es unsere Relation ist.

Tunnelbeschränkungscodes: warum die Klasse allein nicht reicht

Die ADR Klasse sagt, worum es sich handelt. Sie sagt nicht, wo das Fahrzeug fahren darf. Dafür gibt es den Tunnelbeschränkungscode von A bis E, der im Beförderungspapier steht. A bedeutet keine Einschränkung, E schliesst nahezu alles aus. Auf Alpenrouten und in mehreren Nordseetunneln entscheidet dieser Code darüber, ob die kurze Strecke überhaupt zulässig ist.

In den Niederlanden dürfen durch die Westerscheldetunnel beispielsweise keine brandbaren Gase befördert werden. In Deutschland gilt zusätzlich das Sonntags und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen von 0 bis 22 Uhr. Beides gehört in die Routenplanung, bevor der Auftrag steht, nicht in die Auswertung danach.