Gefahrgutklasse 1 Transport
Gefahrgutklasse 1 Transport als genehmigter Spezialverkehr. Explosive Stoffe und Gegenstände, von Airbag-Gasgeneratoren über Sprengmittel bis Pyrotechnik, mit EX/II oder EX/III Fahrzeugen, Verträglichkeitsgruppen und geplanter Strecke.
Gefahrgutklasse 1 umfasst explosive Stoffe und Gegenstände, unterteilt in die Unterklassen 1.1 bis 1.6 und die Verträglichkeitsgruppen A bis S. Beförderung erfolgt mit EX/II oder EX/III zugelassenen Fahrzeugen, mit Mengengrenzen nach Nettoexplosivmasse, geplanter Strecke und vollständiger Dokumentation.
Warum Klasse 1 anders funktioniert als jede andere Klasse
Bei allen anderen Klassen entscheidet der Stoff über den Tank. Bei Klasse 1 entscheiden Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe darüber, ob zwei Sendungen überhaupt im selben Fahrzeug sein dürfen, und die Nettoexplosivmasse darüber, wie viel insgesamt geladen werden darf. Die Kombination aus beidem bestimmt das Fahrzeug, nicht das Gewicht der Ware.
Dazu kommt die Fahrzeugzulassung. Für die meisten Klasse 1 Beförderungen sind EX/II oder EX/III Fahrzeuge vorgeschrieben, die als Bauart zugelassen sind. Diese Fahrzeuge sind selten, sie stehen nicht an jedem Standort, und die Vorlaufzeit ist entsprechend länger als bei einem gewöhnlichen Planenauflieger.
Typische Klasse 1 Sendungen
Der grösste Teil des zivilen Klasse 1 Verkehrs in Europa ist weniger spektakulär als der Name vermuten lässt.
| Sendung | UN Nummer | Unterklasse | Typischer Auftraggeber |
|---|---|---|---|
| Airbag-Gasgeneratoren | UN 0503 | 1.4G | Automobilzulieferer |
| Gurtstraffer | UN 0503 / 3268 | 1.4G | Automobilzulieferer |
| Patronen für Werkzeuge | UN 0323 | 1.4S | Industrie und Bau |
| Sprengmittel Typ A | UN 0081 | 1.1D | Bergbau und Steinbruch |
| Zündschnüre und Anzünder | UN 0105 / 0454 | 1.4 | Bergbau und Sprengtechnik |
| Pyrotechnische Gegenstände | UN 0336 / 0337 | 1.4G / 1.4S | Veranstaltung und Handel |
Fahrzeug, Menge und Genehmigung
EX/II und EX/III Fahrzeuge unterscheiden sich in Aufbau und zulässiger Menge. Welche Bauart nötig ist, ergibt sich aus Unterklasse und Nettoexplosivmasse. Unterhalb bestimmter Mengen sind Beförderungen in normalen Fahrzeugen möglich, oberhalb nicht, und diese Schwelle ist der erste Punkt, den wir prüfen.
Für viele Klasse 1 Beförderungen kommen Anzeige oder Genehmigungspflichten sowie Vorgaben zur Streckenführung dazu, in einigen Ländern auch Begleitung. Das ist der Grund, warum diese Verkehre geplant und nicht spontan gebucht werden.
Zusammenladung und Verträglichkeitsgruppen
Die Verträglichkeitsgruppe von A bis S beschreibt, wie ein explosiver Stoff sich zu anderen verhält. Zwei Sendungen der Klasse 1 dürfen nur zusammen befördert werden, wenn ihre Gruppen das zulassen, und die Zusammenladung mit anderen Gefahrgutklassen ist stark eingeschränkt.
In der Praxis heisst das, dass eine Klasse 1 Sendung fast immer als eigene Ladung geplant wird. Wer sie als Beiladung kalkuliert, kalkuliert einen Transport, den es so nicht geben wird.
Wo in Deutschland Klasse 1 Verkehre wirklich entstehen
Der grösste Teil des zivilen Klasse 1 Aufkommens in Deutschland kommt nicht aus der Sprengtechnik, sondern aus der Automobilzulieferung. Airbag-Gasgeneratoren und Gurtstraffer nach UN 0503 laufen als 1.4G in erheblichen Stückzahlen zwischen Zulieferern und Werken, ergänzt um Bergbau und Steinbruch im Harz, in der Eifel und in Sachsen.
- Automobilzulieferung fährt planbar und wiederkehrend, das macht Rahmenvereinbarungen sinnvoll
- EX/III Fahrzeuge sind knapp, Vorlaufzeit ist wichtiger als der Kilometerpreis
- Lkw über 7,5 Tonnen stehen sonntags und feiertags von 0 bis 22 Uhr
- Tunnelbeschränkungen greifen bei Klasse 1 früher als bei den meisten anderen Klassen
Häufige Fragen
Was gehört zur Gefahrgutklasse 1?
Gefahrgutklasse 1 umfasst explosive Stoffe und Gegenstände in den Unterklassen 1.1 bis 1.6 mit den Verträglichkeitsgruppen A bis S. Dazu zählen Sprengmittel, Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände und Airbag-Gasgeneratoren UN 0503.
Welches Fahrzeug wird für Klasse 1 gebraucht?
Für die meisten Klasse 1 Beförderungen sind EX/II oder EX/III zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben. Welche Bauart nötig ist, ergibt sich aus Unterklasse und Nettoexplosivmasse. Unterhalb bestimmter Mengen sind auch andere Fahrzeuge zulässig.
Was bedeutet die Verträglichkeitsgruppe?
Die Verträglichkeitsgruppe von A bis S beschreibt, wie sich ein explosiver Stoff gegenüber anderen verhält. Sie bestimmt, welche Sendungen zusammen befördert werden dürfen. Die Zusammenladung mit anderen Klassen ist stark eingeschränkt.
Transportieren Sie Airbag-Gasgeneratoren?
Ja. Airbag-Gasgeneratoren und Gurtstraffer nach UN 0503 in der Unterklasse 1.4G sind der häufigste zivile Klasse 1 Verkehr und laufen bei uns als planbarer, wiederkehrender Zulieferverkehr.
Klasse 1 Sendung zu planen?
Senden Sie UN Nummer, Unterklasse, Verträglichkeitsgruppe und Nettoexplosivmasse. Wir prüfen Fahrzeugbauart, Menge und Strecke und melden uns mit einem kalkulierten Angebot.
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